Unternehmen der Westermann Gruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druckerei


1. Geltung – Ausschließlichkeit

1.1 Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Druckerei gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen der Druckerei und dem Kunden wird beim ersten Vertragsschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch sämtlichen Folgegeschäften – auch solchen, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden – zu Grunde gelegt werden. Einkaufs- und sonstige Bedingungen der Kunden, die unseren Bedingungen widersprechen, von ihnen abweichen oder ergänzende Regelungen enthalten, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.2 Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. § 305b BGB bleibt unberührt.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Änderung und Storno

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zu Stande.

2.3 An Bestellungen ist der Kunde 3 Wochen gebunden. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 10 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zu Stande. Die Druckerei verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Frist hierauf hinzuweisen.

2.4 Stornierungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Im Stornierungsfall haben wir Anspruch auf 20 % der ursprünglichen Nettoauftragssumme zzgl. der bereits verauslagten Materialkosten (insbesondere für Papier). Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns gar kein oder nur ein wenig geringerer Schaden entstanden ist. Falls ein höherer Schaden entstanden ist, können wir auch diesen geltend machen. Vorstehende Regelung gilt entsprechend für nach Auftragsbestätigung gewünschte Auftragsänderungen.

2.5 Zur Berechnung von Skizzen, Entwürfen, Probedrucken bzw. Mustern sind wir auch dann berechtigt, wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt. Gleiches gilt für Datenübertragungen.

2.6 Die Druckerei darf auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Form auf ihre Firma hinweisen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preisangaben sind – soweit nicht ausdrücklich abweichend vermerkt – freibleibend. Wir berechnen die zum Zeitpunkt des Übergangs gültigen Tagespreise für Papier, Vorstufen- und Bindematerial und sonstiges Verbrauchsmaterial.

3.2 Soweit in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vermerkt, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Unbeschadet dessen sind wir jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Lieferung von einer Bezahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen, soweit nicht ohnehin Vorauszahlung vereinbart ist.

3.3 Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten der Druckerei geleistet werden. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Soweit nicht anders vereinbart, gehen alle Kosten und Spesen zu Lasten des Kunden.

3.4 Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden ausschließlich nach § 366 BGB verrechnet.

3.5 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen die Druckerei zu entsprechenden Preisanpassungen.

 

4. Zahlungsverzug und Liquiditätsprobleme

Wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind oder durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis [Unter den Begriff „Vertragsverhältnis“ fallen alle Einzeltätigen

a) für welche derselbe Rahmenvertrag gilt;
b) die von derselben Jahresauftragsbestätigung erfasst sind; sowie
c) für die in den letzten 12 Monaten eine Einzelauftragsbestätigung erteilt wurde] gefährdet wird, insbesondere wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als 10 Tage in Verzug gerät, er von uns angenommene Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, so sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt:

4.1 Sämtliche Lieferungen oder Leistungen sowie die Rückgabe bereitgestellter Druckunterlagen aus dem vom Verzug betroffenen Vertrag zurückzuhalten oder nur gegen Sicherheitsleistung die Leistung auszuführen oder die Lieferung zu erbringen. Das gleiche Recht steht uns auch hinsichtlich anderer für uns noch nicht erfüllter Verträge, welche von derselben Jahresauftragsbestätigung erfasst sind, für welche derselbe Rahmenvertrag gilt oder für die in den letzten 12 Monaten eine Einzelauftragsbestätigung erteilt wurde, zu.

4.2 Wir können im Anschluss eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir

a) Vollständig von diesem Vertrag und/oder von bereits geschlossenen weiteren Verträgen, welche von derselben Jahresauftragsbestätigung erfasst sind, für welche derselbe Rahmenvertrag gilt oder für die in den letzten zwölf Monaten eine Einzelauftragsbestätigung erteilt wurde zurücktreten;
b)  Sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziff. 12) sowohl für diesen Vertrag als auch für sämtliche Verträge, welche von derselben Jahresauftragsbestätigung erfasst sind, für welche derselbe Rahmenvertrag gilt oder für die in den letzten zwölf Monaten eine Einzelauftragsbestätigung erteilt wurde geltend machen;
c) Die bei ordnungsgemäßen Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld aus diesem Vertrag sowie aus sämtlichen Verträgen, welche von derselben Jahresauftragsbestätigung erfasst sind, für welche derselbe Rahmenvertrag gilt oder für die in den letzten zwölf Monaten eine Einzelauftragsbestätigung erteilt wurde sofort fällig stellen. Unberührt bleiben von diesen Rechten die gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag.

4.3 Die Druckerei ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn die Druckerei einen höheren Schaden nachweist.

4.4 Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung steht der Druckerei ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gegenüber Kaufleuten an den überlassenen Materialien/Unterlagen zu.

 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

5.1 Gegenüber Ansprüchen der Druckerei kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.2 Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch der Druckerei und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

6. Lieferung, Lieferzeit und Selbstbelieferung

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen und alle vom Kunden beizustellenden Materialien rechtzeitig zur Verfügung stehen und, sofern der Satz von der Druckerei vorgenommen wird, die Satzfreigabe erfolgt ist. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich ferner um den Zeitraum der Prüfung von Lichtpausen, Andrucken oder Ausfallmustern. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

6.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellte Ware die Druckerei verlassen hat oder die Bereitstellungsanzeige erfolgt ist.

6.3 Ist die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von der Druckerei nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Druckerei beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

6.4 Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziff. 6.3 von mehr als 3 Monaten sind der Kunde und wir, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziff. 6.3 genannten Gründen nur der Kunde berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass dieser eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch 2 Wochen, setzt.

6.5 Für eine etwaige Schadensersatzverpflichtung der Druckerei gilt Ziff. 10. (Schadensersatzansprüche und Haftung).

6.6 Wir sind zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können wir sofort fakturieren.

6.7 An die vereinbarten Lieferfristen sind wir nur gebunden, wenn eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten erfolgt.

 

7. Gefahrübergang, Entgegennahme, Verpackung

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe, ansonsten innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige zu übernehmen.

7.2 Die Übergabe erfolgt auf dem Gelände der Druckerei. Wünscht der Kunde die Lieferung an einen anderen Ort, so geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

7.3 Kosten der Verpackung (Pappe, Karton, Kisten) gehen zu Lasten des Kunden; Europaletten müssen ausgetauscht werden.

7.4 Die Gefahr geht mit Übernahme der Ware, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen haben.

7.5 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesen Fällen tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerung bei der Druckerei oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.

7.6 Eine Transportversicherung wird die Druckerei ausschließlich auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.
 

8.    Gewährleistung, Korrekturabzüge, Mengenabweichungen

8.1    Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Empfang unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde zuvor Korrekturabzüge erhalten hat. Für erkennbare Mängel haften wir nur, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Für nicht sofort erkennbare Mängel haften wir nur, wenn sie unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
8.2    In folgenden Fällen leisten wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Gewähr:
−    Für die Gleichheit zwischen Andruck und Auflagendruck bzw. zwischen Original und Auflagendruck;
−    Für die Echtheit von Farben und Lackierungen.
8.3    Geringe bzw. branchenübliche Abweichungen in Farbnuancen oder im Format stellen keinen zur Gewährleistung verpflichtenden Mangel dar. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % - bei mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % - stellen eine ordnungsgemäße Erfüllung dar und werden zu den Bedingungen des Auftrags verrechnet. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
8.4    Sofern eine Satzfreigabe nicht erforderlich ist, übersendet die Druckerei Korrektur- und sonstige Abzüge dem Kunden nur auf Verlangen. Hat der Kunde einen Abzug erhalten, so gilt dieser als genehmigt, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich (und in Eilfällen per Telefax oder E-Mail) widerspricht.
8.5    Bei nachträglichen Änderungen auf Wunsch des Kunden (insbesondere nach Layout und Druckfreigabe) trägt dieser die Mehrkosten einschließlich der Kosten des Maschinenstillstands.
8.6    Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung,
d. h., Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, berechtigt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
8.7    Für eine etwaige Schadensersatzverpflichtung der Druckerei gilt Ziff. 10 (Schadensersatzansprüche und Haftung).

 

9.    Beistellmaterial und Auftragsunterlagen, Lagerung und Versicherung

Vom Kunden beizustellende Materialien (Papier, Filme, Daten, Beilagen usw.) sind frei Haus zu liefern. Wir bestätigen lediglich den Empfang der angelieferten Materialien, nicht hingegen die in den Lieferdokumenten angegebene Menge oder Qualität. Eine Überprüfung der Materialien nehmen wir erst im Zuge der Produktion vor; eine Versicherung schließen wir nicht ab. Erfolgt die Papiergestellung durch den Kunden, haftet dieser für Schäden, die durch Mängel des Papiers verursacht werden.
9.1    Manuskripte, Entwürfe, Filme, Diapositive, Daten sowie sonstige Unterlagen bzw. Materialien des Kunden verwahren wir bis zu 4 Wochen nach Auslieferung/Bereitstellungsanzeige, wobei wir zur Berechnung von Lagerkosten berechtigt sind. Versicherungen schließen wir hierfür nicht ab. Nach diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, dem Kunden unter Androhung der Vernichtung eine angemessene Frist zu setzen, die bezeichneten Unterlagen/Materialien abzuholen. Nach Ablauf der Frist sind wir zur Vernichtung der Unterlagen/Materialien auf Kosten des Kunden berechtigt.
9.2    Die von uns zur Auftragsausführung hergestellten Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien bleiben auch dann unser Eigentum, wenn wir dem Kunden die Herstellungskosten ganz oder teilweise belasten.

 

10.    Schadensersatzansprüche und Haftung

10.1    Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.
10.2    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
−    bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
−    bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Druckerei; insoweit haften wir nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, allerdings nicht für entgangenen Gewinn,
−    im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden,
−    bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
−    bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
10.3    Die Haftung für Anzeigenreklamationen in Zeitschriften u. ä. Publikationen wird auf die anteiligen Druck- und Papierkosten für die Schaltung einer mangelfreien Ersatzanzeige beschränkt.
10.4    Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
10.5 Bei höherer Gewalt, die uns selbst oder unseren Vorlieferanten betrifft, ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder unvorhersehbaren Verkehrs- oder Betriebsstörungen.

 

11.    Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziff. 8. + 10.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziff. 10.2 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die Druckerei arglistig gehandelt hat.

 

12.    Eigentumsvorbehalt

12.1    Die Druckerei behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle im Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen; er erstreckt sich ferner auf alle Forderungen aus Folgegeschäften.
12.2    Der Kunde ist unter Widerrufsvorbehalt berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht gegenüber der Druckerei in Zahlungsverzug gerät. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst das Eigentum vorzubehalten, wenn er die Vorbehaltsware auf Kredit weiterveräußert.
12.3    Der Kunde tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bez. der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware – bei einem vereinbarten Kontokorrent in Höhe der Saldoforderung – an die Druckerei ab und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware verarbeitet worden ist oder nicht. Die Druckerei nimmt die Abtretung hiermit an.
12.4    Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für Rechnung der Druckerei im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Einziehungsermächtigung widerrufen und die Abtretung anzeigen, wenn beim Kunden einer der in Ziff. 4.1 bezeichneten Fälle eintritt oder wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird und der Kunde den Antrag nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen beseitigt. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns die Drittschuldner und die jeweiligen Forderungen zu nennen und alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
12.5    Die Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen. Erfolgt die Verarbeitung/Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir wertanteiliges Miteigentum. Für die durch Verarbeitung/Vermischung entstandenen Produkte gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
12.6    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO.
12.7    Übersteigt der Wert der uns aus dem Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den Kunden um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
12.8    Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Ankündigung unter Anrechnung auf die Verbindlichkeiten des Kunden zu verwerten; Verwertungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

13.    Urheberrechte

13.1    Uns steht das ausschließliche Recht zu, die von uns angefertigten Vervielfältigungen (Satz, Filme u. ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Wir sind nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben.
13.2    Der Kunde sichert uns zu, dass ihm das Recht zusteht, die Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Er ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen, die von dritten Personen wegen der Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, freizustellen.
13.3    Wir sind zum Aufdruck unseres Firmennamens auf die von uns angefertigten Drucksachen auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden berechtigt.

 

14.    Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel und Urkundenprozesse, Sitz der Druckerei.

 

15.    Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

15.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15.2    Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarung im Vertrag zwischen Druckerei und Kunde. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15.3    Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden uns nur nach schriftlicher Bestätigung.

Stand: 01.08.21